Notenkopieren verboten!

Stop-Schild

Die Rechtslage

Die Rechtslage zum Kopieren von Noten ist nach wie vor klar und eindeutig: Das Vervielfältigen von Noten (egal, ob durch Fotokopieren oder mittels anderer Techniken, wie zum Beispiel scannen, faxen, Darstellungen auf Bildschirmen) ist nach § 53 Abs. 4 UrhG ohne Zustimmung des Urhebers oder des Verlages verboten! 

Im Klartext bedeutet dies:
Das Verbot gilt ohne wenn und aber! Das Vervielfältigen von Noten kann nicht durch einen bestimmten Zweck gerechtfertigt werden.

Ohne vorherige Zustimmung des Rechteinhabers ist und bleibt das Vervielfältigen von Noten unzulässig zum Umblättern, für die Früherziehung, für Bandworkshops, für die Ausbildung, für die Prüfungsvorbereitung, und so weiter.

Die gesetzlich zugelassene Ausnahme (Kopie zur Aufnahme eines eigenen Werkstückes in eigenes Archiv oder eines seit zwei Jahren vergriffenen Werkes) spielen in der Musikschul-Praxis keine Rolle.

Wer seine Noten im Fachgeschäft oder Online-Shop erwirbt und nicht kopiert, trägt dazu bei, dass sich die Arbeit von Komposition und Verlagen lohnt. Dadurch können bestehende Noten erhalten werden und wieder vielfältige, neue Musik entstehen.

Sei fair! Kopiere nicht!

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